Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Elektro Thurner
Elektrotechnik / Brandmeldeanlagen
 
Stand: Juli 2025
 
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen [Elektro Thurner] (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
 
2. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen insbesondere die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen sowie allgemeine elektrotechnische Arbeiten. Änderungen im Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
 
3. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Ausführung durch den Auftragnehmer zustande. Planungsunterlagen, Zeichnungen oder Kostenvoranschläge bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht weitergegeben werden.
 
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
 
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen, Genehmigungen und Zutrittsmöglichkeiten rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend und berechtigen zur gesonderten Abrechnung.
 
6. Leistungsfristen und Verzug
Leistungsfristen gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder unvorhergesehene Umstände haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige Fristüberschreitungen.
 
7. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten wird eine gemeinsame Abnahme durchgeführt. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung spätestens 10 Werktage nach Mitteilung der Fertigstellung als stillschweigend abgenommen.
 
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit keine Personenschäden betroffen sind.
 
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
 
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung gemäß DSGVO verarbeitet. Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
 
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Innsbruck .
 
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.